Allgemeine Geschäftsbedingungen – Club Tour
(Stand: 01.09.2021)
§ 1 GELTUNG, VERTRAGSSPRACHE
(1) Die Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MICA Media GmbH, Brandenburgische Str. 55A, 10707 Berlin richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Veranstalters oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Veranstalters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der Angebote bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Fassung Vorrang.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin am vereinbarten Veranstaltungsort eine Veranstaltung durchzuführen.
(2) Wir verpflichten uns, im Rahmen der in Abs. 1 genannten Veranstaltung folgende Dienstleistungen zu erbringen:
a) Ein ca. 45minütiges DJ-Set durch Micaela Schäfer mit Live Vocals
b) Ein ca. 15minütiges Meet & Greet im Backstage-Bereich (soweit nichts Besonderes vereinbart wurde, erhält derjenige das Meet & Greet, welcher das Gewinnspiels, welches aufgrund der Veranstaltung veranstaltet wurde, gewinnt)
c) Autogrammstunde mit Fotos und Selfie-Möglichkeit für die Gäste
d) Bereitstellung von Give-Aways, deren Auswahl und Anzahl in unserem Ermessen liegt und welche von Micaela Schäfer zum Veranstaltungstermin mitgebracht werden
e) Die Bewerbung der Veranstaltung durch uns auf unserer Website www.micaela-s.de sowie auf unseren Social Media-Seiten (Facebook und Instagram).
(3) Während des DJ-Sets dürfen Gästen neben oder hinter Micaela Schäfer tanzen, wobei die Auswahl und Anzahl der Gäste im Ermessen des Veranstalters liegt. Wir stellen dem Veranstalter die Musikrichtung zur Auswahl. Entsprechend der getroffenen Auswahl erfolgt die Musikzusammenstellung, wobei die konkrete Auswahl der Songtitel Micaela Schäfer bzw. uns obliegt.
(4) Der Veranstalter führt die Veranstaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten durch. Ihm obliegt die Abführung etwaiger Steuern, Künstlersozialabgaben und sonstiger Abgaben sowie die Meldung und Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbes. an die GEMA. Wir werden dem Veranstalter hierzu auf dessen Anforderung, frühestens jedoch 1 Woche vorher eine vollständige Aufstellung aller urheberrechtlich geschützten Werke übergeben, die im Rahmen der Veranstaltung voraussichtlich dargeboten werden.
(5) Soweit das Angebot mehrere Leistungen umfasst, so gelten die Leistungen als Einzelleistungen. Dies gilt auch dann, wenn für die Leistungen ein Gesamtpreis vereinbart wurde.
(6) Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der Vertragspartner.
(7) Im Fall der persönlichen Verpflichtung werden wir den Veranstalter unverzüglich informieren, sollte die vereinbarte Leistung zum Leistungstermin aufgrund von Erkrankung oder sonstiger Verhinderung nicht stattfinden können.
(8) Wir übernehmen keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
(9) Die Termine, das Eintreffen und die Örtlichkeit werden in Absprache zwischen uns und dem Veranstalter festgesetzt. Vereinbarte Termine sind von dem Veranstalter verpflichtend wahrzunehmen. Termine sind hierbei als vereinbart anzusehen, sobald sie von uns bestätigt werden.
(10) Eine vom Veranstalter abgebrochene Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Kosten für dieses Booking oder zur Verlängerung eines anderen Termins, soweit der Abbruch nicht durch uns verschuldet wurde.
(11) Im Übrigen ist Micaela Schäfer in der Darbietung und Gestaltung ihres Programms frei. Künstlerischen Anweisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht.


